Allgemeines über den Rock the Island Contest presented by BIPA
15. Rock The Island Contest presented by BIPA
Solokünstler*innen, Bands und Nachwuchstalente aufgepasst: Wir feiern das 15-jährige Bestehen unseres erfolgreichen Nachwuchswettbewerbes und freuen uns heuer insgesamt sechs Gigs im Rahmen des Donauinselfests 2025 zu vergeben!
Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Mitschnitt eines Live-Auftritts bzw. Live-Video
- Verfügbarkeit am 08.04.2025
Musikgenres & Bühnen-Slots
- Rock, Hardrock, Metal, Gothic (Eröffnungsslot Bank Austria / Radio 88.6. Rockbühne)
- Indie, Alternative und Hip-Hop (Eröffnungsslot Wien Energie / radio fm4 Festbühne)
- Pop, Oldies, Austropop(Eröffnungsslot Wien Energie / Radio Wien Festbühne)
- Pop- und Rock (Eröffnungsslot Wien Energie / HITRADIO Ö3 Festbühne)
- Wienerlied, Schrammelmusik, Dialektpop (Eröffnungsslot W24 Wiener Liedkunst Bühne)
- Wild Card von BIPA
Gage pro Act: 1.500 Euro
Anmeldeschluss: Samstag, 15. Februar 2025, 23:59 Uhr
Im Anschluss erfolgt die Vorauswahl der Gewinner*innen durch eine Fachjury zusammengesetzt aus Expert*innen aus dem Bereich Musikmanagement, Booking-Agenturen, Künstler*innen, Marketing, Tonstudios, Plattenfirmen, Medien, Komponist*innen und der Rock The Island Contest Partnerin BIPA. Die Entscheidung über die Gewinner*innen fällt erstmals im Rahmen von Live-Auditions vor Publikum.
Für Fragen stehen wir unter contest@donauinselfest.at gerne zur Verfügung!
Jetzt teilnehmen
Teilnahmebedingungen
- Die Registrierung zum Contest erfolgt über die Online-Internetplattform www.donauinselfest.at.
- Für TeilnehmerInnen ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben.
- Jede Band/jede/r KünstlerIn muss den allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie den AGBs zustimmen.
- Für jede Band/jede/r KünstlerIn sind folgende Angaben verpflichtend: Name des Acts, Ansprechperson (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Mailadresse), Wohnort/PLZ, allgemeine Informationen (Biographie), einen Link zu einem Online-Auftritt, mindestens einen abhörbaren Song, sowie den Link zu einem Live-Video.
- Benötigte Technical Rider für die Auftritte am Donauinselfest sind seitens der Bands/der KünstlerIn den Verantwortlichen zeitgerecht vorzulegen.
- Benötigtes Bühnenequipment ist von den GewinnerInnen selbst mitzubringen. Dies betrifft: Sticks, Fußmaschinen, Kabel, Instrumente (auch ein Keyboard inkl. Keyboardstativ gilt als Instrument), sowie benötige Verschleißteile (Gitarrengurte, Saiten, Batterien). Vom Veranstalter und den Bühnenverantwortlichen wird eine P.A.- und Lichtanlage sowie die Backline bestehend aus Schlagzeug, Mikrofone, Gitarrenverstärker und Bassverstärker gestellt. Profi-Techniker und geschulte Bühnenhelfer betreuen die Technik vor Ort.
- Eigene Effektgeräte können mitgenommen werden, die Veranstalter und Bühnenverantwortlichen behalten sich vor eigens mitgebrachtes Equipment nach Ermessen abzuweisen.
- Im Falle von Material- oder Personenschäden, die im Rahmen der Auftritte am Donauinselfest 2025 entstehen, haftet der Veranstalter nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
Bühnenspezifische Anforderungen
Gesucht werden MusikerInnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Live-Auftritt-Credits in namhaften Locations, sowie Releases im Vertrieb und/oder Eigenvertrieb.
- DJs im Bereich Electronic/House: Remixes, sowie Sets aus bestehenden Titeln sind erlaubt, Eigenkreationen aber erwünscht! Das Hochladen eines 10minütigen Mix fürs Donauinselfest vor Ort ist wünschenswert!
Der Veranstalter verzichtet bewusst auf eine Genre-Auswahl durch die TeilnehmerInnen, die Projektleitung übernimmt die Zuteilung zu den jeweiligen Bühnen.
Bühnen für die jeweils ein Slot vergeben wird:
- Wien Energie/Radio Wien Festbühne
- Electronic Music Bühne
- Schlagerbühne
- Radio FM4/Planet.tt – Bühne (Ausnahme: hier werden zwei Slots vergeben)
AGBs
- Mit der Registrierung und Freischaltung für den Contest willigen die TeilnehmerInnen ein, dass das bereitgestellte und während des Contests (inklusive Auftritt am Donauinselfest) entstandene Foto-, Sound- und Videomaterial auf unbestimmte Zeit vom Veranstalter kostenlos und uneingeschränkt verwendet werden darf.
- Die TeilnehmerInnen dürfen das entstandene Material nicht ohne Einwilligung des Veranstalters für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm/ihr elektronisch bekanntgegebenen Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Er/Sie stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen der DGSVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) gelten, vom Veranstalter eventuell an das jeweilige Bühnenmanagement zu. Weiters darf der Veranstalter den/die TeilnehmerIn per Mail über Neuigkeiten zum Contest und dem Donauinselfest informieren.
- Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen, sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und verpflichten sich zur Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten.
- Die im Rahmen des Donauinselfest 2025 auftretenden Bands erhalten für ihren Auftritt eine Gage von € 1.500 Euro netto. Entstehende Kosten für den Auftritt beim Donauinselfest wie zum Beispiel Transport- oder Hotelkosten sind von den GewinnerInnen selbst zu tragen.
- Im Falle eines Auftritts im Rahmen des Donauinselfest wird dieser in einem eigenen Vertrag geregelt.
- Der Veranstalter hat das Recht TeilnehmerInnen sowie GewinnerInnen des Contests ohne Begründung auszuschließen, insbesondere wenn es zu Verletzungen u./o. Verstöße im Rahmen der Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche der TeilnehmerInnen sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat das Recht bei rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Inhalten TeilnehmerInnen vom Contest auszuschließen bzw. nicht zuzulassen.
- Gegen die Juryentscheidung zur Bestimmung der Gewinneracts ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nach dem Donauinselfest 2025 für keine weiterführende Vermarktung verantwortlich ist. Der Veranstalter ist bemüht den TeilnehmerInnen im Zeitraum vom 8. April bis 23. Juni 2025 im Rahmen des Wettbewerbs sowie beim Auftritt selbst bestmöglich zu bewerben, er garantiert aber keine mediale Begleitung.