
Allgemeines über den Rock the Island Contest
16. Rock The Island Contest
Solokünstler:innen, Bands und Nachwuchstalente aufgepasst: Wir feiern das 16-jährige Bestehen unseres erfolgreichen Nachwuchswettbewerbes und freuen uns, auch heuer wieder insgesamt fünf Auftritte im Rahmen des Donauinselfests 2026 zu vergeben!
Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Mitschnitt eines Live-Auftritts bzw. Live-Video
- Verfügbarkeit am 08.04.2026 in Wien
Musikgenres & Bühnen-Slots
- Rock, Hardrock, Metal, Bluesrock, Punkrock, Gothic (Eröffnungsslot Bank Austria / Radio 88.6. Rockbühne)
- Indie, Alternative und Hip-Hop (Eröffnungsslot Wien Energie / radio fm4 Festbühne)
- Pop, Oldies, Austropop, Dialektpop (Eröffnungsslot Wien Energie / Radio Wien Festbühne)
- Pop- und Rock (Eröffnungsslot Wien Energie / HITRADIO Ö3 Festbühne)
- Wienerlied, Schrammelmusik, Dialektpop (Eröffnungsslot W24 Wiener Liedkunst Bühne)
Gage pro Act: 1.500 Euro
Anmeldeschluss: Dienstag, 03. März 2026, 23:59 Uhr
Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Vorauswahl der Gewinner:innen durch eine Fachjury, zusammengesetzt aus Expert:innen aus dem Bereich Musikmanagement, Booking-Agenturen, Künstler:innen, Marketing, Tonstudios, Plattenfirmen, Medien und Komponist:innen. Die Entscheidung über die Gewinner:innen fällt im Rahmen von Live-Auditions am 8. April 2026 vor Publikum.
Für Fragen stehen wir unter rtic@donauinselfest.at gerne zur Verfügung!
Jetzt teilnehmen
Teilnahmebedingungen
- Die Registrierung zum Contest erfolgt über die Online-Internetplattform www.donauinselfest.at.
- Für Teilnehmer: innen ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgegeben.
- Jede Band/jede/r Künstler:in muss den allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie den AGBs zustimmen.
- Für jede Band/jede/r Künstler:in sind folgende Angaben verpflichtend: Name des Acts, Ansprechperson (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Mailadresse), Wohnort/PLZ, allgemeine Informationen (Pressematerial), mindestens einen abhörbaren Song, sowie den Link zu einem Live-Video. (Keine wetransfer Links)
- Benötigte Technical Rider für die Auftritte am Donauinselfest sind seitens der Bands/der KünstlerIn den Verantwortlichen zeitgerecht vorzulegen.
- Benötigtes Bühnenequipment ist von den Gewinner:innen selbst mitzubringen. Dies betrifft: Sticks, Fußmaschinen, Kabel, Instrumente (auch ein Keyboard inkl. Keyboardstativ gilt als Instrument), sowie benötige Verschleißteile (Gitarrengurte, Saiten, Batterien). Vom Veranstalter und den Bühnenverantwortlichen wird eine P.A.- und Lichtanlage sowie die Backline bestehend aus Schlagzeug, Mikrofone, Gitarrenverstärker und Bassverstärker gestellt. Profi-Techniker:innen und geschulte Bühnenhelfer:innen betreuen die Technik vor Ort.
- Eigene Effektgeräte können mitgenommen werden, die Veranstalter und Bühnenverantwortlichen behalten sich vor eigens mitgebrachtes Equipment nach Ermessen abzuweisen.
- Im Falle von Material- oder Personenschäden, die im Rahmen der Auftritte am Donauinselfest 2026 entstehen, haftet der Veranstalter nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
Bühnenspezifische Anforderungen
Gesucht werden MusikerInnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Live-Auftritt-Credits in namhaften Locations, sowie Releases im Vertrieb und/oder Eigenvertrieb.
Der Veranstalter hat das Recht die Genre-Auswahl durch die Teilnehmer:innen anzupassen und den jeweiligen Bünen zuzuteilen.
Musikgenres & Bühnen-Slots
- Rock, Hardrock, Metal, Bluesrock, Punkrock, Gothic (Eröffnungsslot Bank Austria / Radio 88.6. Rockbühne)
- Indie, Alternative und Hip-Hop (Eröffnungsslot Wien Energie / radio fm4 Festbühne)
- Pop, Oldies, Austropop, Dialektpop (Eröffnungsslot Wien Energie / Radio Wien Festbühne)
- Pop- und Rock (Eröffnungsslot Wien Energie / HITRADIO Ö3 Festbühne)
- Wienerlied, Schrammelmusik, Dialektpop (Eröffnungsslot W24 Wiener Liedkunst Bühne)
AGBs
- Mit der Registrierung und Freischaltung für den Contest willigen die Teilnehmer:innen ein, dass das bereitgestellte und während des Contests (inklusive Auftritt am Donauinselfest) entstandene Foto-, Sound- und Videomaterial auf unbestimmte Zeit vom Veranstalter kostenlos und uneingeschränkt verwendet werden darf.
- Die Teilnehmer:innen dürfen das entstandene Material nicht ohne Einwilligung des Veranstalters für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Der/die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm/ihr elektronisch bekanntgegebenen Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Er/Sie stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen der DGSVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) gelten, vom Veranstalter eventuell an das jeweilige Bühnenmanagement zu. Weiters darf der Veranstalter den/die Teilnehmer:in per Mail über Neuigkeiten zum Contest und dem Donauinselfest informieren.
- Die Teilnehmer:innen bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen, sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und verpflichten sich zur Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten.
- Die Teilnehmer:innen haben verstanden, dass Verstöße gegen geltende Urheberrechte oder Rechte Dritter zur sofortigen Disqualifizierung führen. Die Veranstalter und Bühnenverantwortlichen haften nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Veranstalter u./o. die Bühnenverantwortlichen wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der/die TeilnehmerIn den Veranstalter u./o. die Bühnenverantwortlichen schad- und klaglos; er hat diesem sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Der Gewinner*innenact des Rock The Island Contest 4 Kids 2026 erhält einen Auftritt im Rahmen des Kinderprogramms auf dem Donauinselfest 2026, sowie ein Gesangscoaching im Wert von € 1.500. Entstehende Kosten für den Auftritt beim Donauinselfest sind von den Gewinner:innen selbst zu tragen.
- Im Falle eines Auftritts im Rahmen des Donauinselfest wird dieser in einem eigenen Vertrag geregelt.
- Der Veranstalter hat das Recht Teilnehmer:innen sowie Gewinner:innen des Contests ohne Begründung auszuschließen, insbesondere wenn es zu Verletzungen u./o. Verstöße im Rahmen der Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche der TeilnehmerInnen sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat das Recht bei rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Inhalten TeilnehmerInnen vom Contest auszuschließen bzw. nicht zuzulassen.
- Gegen die Juryentscheidung zur Bestimmung der Gewinneracts ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Der/die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nach dem Donauinselfest 2026 für keine weiterführende Vermarktung verantwortlich ist. Der Veranstalter ist bemüht den TeilnehmerInnen im Zeitraum vom 8. April bis 5. Juli 2026 im Rahmen des Wettbewerbs sowie beim Auftritt selbst bestmöglich zu bewerben, er garantiert aber keine mediale Begleitung.